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546i CHPE CH-LU

§ 10 Organisationsreglement für das Zentrum für Gesundheit, Politik und Ökonomie bzw. Center for Health, Policy, and Economics (CHPE) (Organisationsreglement CHPE) - Eingehen von Verpflichtungen und Haftung

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§ 10 Organisationsreglement CHPE · Eingehen von Verpflichtungen und Haftung

1. Die Zentrumsleitung kann im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel Verpflichtungen eingehen. Mehrjährige Verpflichtungen bedürfen der Genehmigung durch die Dekanin oder den Dekan der Fakultät.

2. Die universitätsinternen Mitglieder des CHPE tragen im Rahmen ihrer Anstellung an der Universität zu den Tätigkeiten des Zentrums bei. Für die Zentrumsleitung werden keine zusätzlichen Entschädigungen ausbezahlt. Für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden keine Entschädigungen ausbezahlt.

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