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§ 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Rückzug der Anmeldung und Abbruch des Zertifikatslehrgangs

Organisation und Zulassung
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§ 9 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Rückzug der Anmeldung und Abbruch des Zertifikatslehrgangs

1. Der Rückzug der Anmeldung zum Zertifikatslehrgang und dessen vorzeitige Beendigung sind der Programmleitung schriftlich mitzuteilen.

2. Wird die Anmeldung zum Zertifikatslehrgang nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückgezogen, ist eine Aufwandentschädigung zu entrichten.

3. Wer den Zertifikatslehrgang vorzeitig abbricht oder die Anmeldung innerhalb der zwei Monate vor Beginn des Zertifikatslehrgangs zurückzieht, hat die gesamten Kosten beziehungsweise die Kosten eines Semesters des Zertifikatslehrgangs zu bezahlen. Vorbehalten bleibt ein teilweiser Erlass bei Vorliegen triftiger Gründe.

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