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§ 8 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Anrechnung von Vorleistungen
Organisation und Zulassung
§ 8 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Anrechnung von Vorleistungen
1. Mit der Zulassung wird entschieden, ob Vorleistungen aus einer anderen Weiter- und/oder Fortbildung im Umfang von maximal 2 ECTS-Punkten angerechnet werden. Es können keine ECTS-Punkte angerechnet werden, die bereits Teil eines abgeschlossenen Studiums sind.
2. ECTS-Punkte von Abschlussarbeiten aus anderen Weiterbildungslehrgängen und -programmen können grundsätzlich nicht angerechnet werden.
3. Über die Äquivalenz von Abschlüssen entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.
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Zweck und Lernziele
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