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§ 7 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Zulassung

Organisation und Zulassung
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§ 7 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Zulassung

1. Zum Zertifikatslehrgang kann zugelassen werden, wer einen Abschluss an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule erworben hat und mindestens drei Jahre qualifizierte Berufserfahrung im Bereich Rehabilitation oder in einem affinen Bereich nachweisen kann.

2. Die Studienleitung kann darüber hinaus Personen «sur dossier» zulassen, wenn sie über einen vergleichbaren Bildungs- und Erfahrungshintergrund verfügen und diesen nachweisen können. Personen, die sich «sur dossier» anmelden, sollen mit den Anmeldungsunterlagen einen Motivationsbrief sowie eine Referenz einreichen.

3. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programmleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

4. Einzelne Module oder Teile des ganzen Zertifikatslehrgangs können für weitere interessierte Fachpersonen geöffnet werden. Der Besuch einzelner Module führt nicht zu einem Abschluss. Es werden die für das jeweilige Modul entsprechenden ECTS-Punkte vergeben.

5. Pro Zertifikatslehrgang werden in der Regel 15 bis 25 Teilnehmende zugelassen. Bei weniger als 12 zugelassenen Teilnehmenden entscheidet die Studienleitung über die Durchführung des Zertifikatslehrgangs.

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