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§ 6 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Lehrkörper
Organisation und Zulassung
§ 6 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Lehrkörper
1. Der Lehrkörper besteht sowohl aus Dozierenden der Universität Luzern, des SPZ, der Suva und des LUKS als auch aus beigezogenen Referentinnen und Referenten anderer Universitäten und weiteren Fachpersonen aus dem Bereich Rehabilitation und affinen Bereichen. Die Studienleitung ist für die Auswahl des Lehrkörpers verantwortlich, die nach fachlichen und didaktischen Kriterien erfolgt.
2. Für die Dozierenden der Universität Luzern besteht keine Verpflichtung und kein Anspruch zur Mitwirkung am Zertifikatslehrgang.
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Zweck und Lernziele
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