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§ 5 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Programmleitung

Organisation und Zulassung
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§ 5 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Programmleitung

1. Die Programmleitung ist für die operationelle Umsetzung und Führung des Zertifikatslehrgangs verantwortlich. Sie kann durch eine administrative Assistenz unterstützt werden. Die Programmleitung und die administrative Assistenz werden durch die Studienleitung gewählt und durch die Universität Luzern angestellt.

2. Die Programmleitung ist insbesondere verantwortlich für

a. Anleitung und Unterstützung der Dozierenden,

b. Leitung der Studienadministration und gegebenenfalls Instruktion und Führung der Assistenz,

c. Marketing und Werbung,

d. Antrag an die Studienleitung zur Zulassung von Teilnehmenden,

e. Beratung der Teilnehmenden für die Anmeldung zu diesem Zertifikatslehrgang,

f. Ausarbeitung von Vorschlägen für Massnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung zuhanden der Studienleitung,

g. Evaluation des Lehrgangs sowie der Lehrleistung der Dozierenden,

h. Koordination der Leistungsnachweise in Absprache mit der Modulleitung,

i. Erstellung des Budgets und der Rechnungsabschlüsse sowie des Jahresberichts zuhanden der Studienleitung.

3. Die Programmleitung nimmt an den Sitzungen der Studienleitung mit beratender Stimme teil.

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