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§ 2 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Zulassung zum Zertifikatslehrgang, die Organisation und die Voraussetzungen zur Titelverleihung.

2. Einzelheiten können in der Wegleitung zum Zertifikatslehrgang geregelt werden.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für das Weiterbildungsangebot an der Universität Luzern.

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