546h
CH-LU
§ 16 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Ertragsüberschuss und Defizit
Finanzen
§ 16 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Ertragsüberschuss und Defizit
1. Wird ein Ertragsüberschuss erzielt, können davon 70 Prozent abgegrenzt und folgendermassen eingesetzt werden
a. * als Abdeckung der Fixkosten bei rückläufigem und damit nicht mehr kostendeckendem Geschäftsgang,
b. * zur Reinvestition in das bestehende und die Erweiterung des künftigen Weiterbildungsangebotes,
c. * für Forschungsprojekte im Bereich Palliative Care im Zusammenhang mit dem Zertifikatslehrgang «CAS Palliative Care»[6], z.B. auch in Kombination mit einer Masterarbeit.
2. Der restliche Ertragsüberschuss wird in der Rechnung der Fakultät ausgewiesen.
3. Ein Defizit verbleibt nach Auflösung allfällig verfügbarer Rücklagen in der Rechnung der Fakultät.
← § 15 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital
Zweck und Lernziele
§ 17 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital →