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§ 14 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Abschlussurkunde
Abschluss und Zertifikat
§ 14 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Abschlussurkunde
1. Die Abschlussurkunde wird im Namen der Fakultät ausgestellt. Das Zertifikat enthält die Unterschriften aller vier Mitglieder der Studienleitung.
2. Wer den Zertifikatslehrgang endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Leistungsnachweise (Academic Record).
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Zweck und Lernziele
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