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§ 12 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Qualitätssicherung und Reporting
Zertifikatslehrgang
§ 12 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Qualitätssicherung und Reporting
1. Der Zertifikatslehrgang wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert, kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.
2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.
3. Im Curriculum sind die Standards und Qualitätsanforderungen der relevanten Fachgesellschaften zu berücksichtigen.
4. Es gelten die Qualitätsstandards der Universität Luzern.
5. Die Studienleitung erstattet der Fakultätsversammlung jährlich einen Qualitätsbericht.
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Zweck und Lernziele
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