§ 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital - Leistungsnachweise und ECTS-Punkte
§ 11 Reglement über den Zertifikatslehrgang CAS «Rehabilitationsmanagement» der Universität Luzern in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Paraplegiker Zentrum, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und dem Luzerner Kantonsspital · Leistungsnachweise und ECTS-Punkte
1. Kreditpunkte werden nur nach bestandenen Leistungsnachweisen vergeben.
2. Die jeweilige Form des Leistungsnachweises wird von der Studienleitung in Absprache mit den zuständigen Dozierenden festgelegt. Jeder Lern- und Bewertungseinheit wird im Voraus eine Anzahl ECTS-Punkte zugeordnet.
3. Die Leistungsnachweise werden mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Ein Modul gilt dann als bestanden, wenn der dazugehörige Leistungsnachweis mit Erfolg erbracht worden ist.
4. Ein ungenügender Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden.
5. Teilnehmende, deren Leistungsnachweise als ungenügend bewertet werden, können Einsicht in die Bewertungsunterlagen und eine Besprechung verlangen.
6. Für den erfolgreichen Abschluss ist eine Zertifikatsarbeit zu verfassen. Die Anforderungen an die Zertifikatsarbeit sind in der Wegleitung zum Zertifikatslehrgang beschrieben.