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546g CH-LU

§ 8 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Dissertation

Dissertation
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§ 8 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Dissertation

1. Die Dissertation ist eine eigenständige Forschungsarbeit, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterführt. Sie soll den Nachweis vertiefter Fachkenntnisse, der Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsweise der oder des Promovierenden erbringen sowie in ihren Ergebnissen einen eigenständigen Forschungsbeitrag leisten.

2. Die Dissertation besteht aus einer bereits publizierten oder zur Publikation angenommenen wissenschaftlichen Arbeit, die während des Doktorats erstellt wurde. In Ausnahmefällen kann die Dissertation in geteilter Koautorinnen- oder Koautorenschaft verfasst worden sein.

3. Eine Arbeit, die von der Autorin oder dem Autor bereits an einer anderen Fakultät oder Universität für die Erlangung eines akademischen Grades verwendet worden ist, kann nicht als Dissertation eingereicht werden.

4. Die Dissertation ist in englischer Sprache abzufassen. Die Kommission Medizinische Wissenschaften kann im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation die Abfassung in einer anderen Sprache gestatten.

5. Die Dissertation kann frühestens zwei Semester nach Studienabschluss eingereicht werden.

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