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546g CH-LU

§ 5 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Fakultätsversammlung

Organe und Zuständigkeiten
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§ 5 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Fakultätsversammlung

1. Die Fakultätsversammlung erlässt eine Wegleitung zu dieser Ordnung.

2. Sie beschliesst im Rahmen dieser Ordnung mit den Stimmen ihrer promovierten Mitglieder.

3. Sie kann Aufgaben im Rahmen dieser Ordnung an die Kommission Medizinische Wissenschaften delegieren.

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