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546g CH-LU

§ 4 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Dauer

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Dauer

1. Das Doktorat dauert in der Regel zwischen einem und drei Jahren.

2. Es besteht während der gesamten Dauer des Doktorats Immatrikulationspflicht.

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