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546g CH-LU

§ 3 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Zulassung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Zulassung

1. Die Zulassung zum Doktorat erfordert einen universitären Masterabschluss in Humanmedizin oder einen äquivalenten universitären Abschluss in Humanmedizin sowie das eidgenössische Arztdiplom oder ein vom Bundesamt für Gesundheit durch die Medizinalberufekommission anerkanntes Arztdiplom.

2. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

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