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546g CH-LU

§ 2 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Struktur des medizinischen Doktorats

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Struktur des medizinischen Doktorats

1. Das Doktorat umfasst das Verfassen der Dissertation. Die bzw. der Promovierende soll mit der Promotion die Befähigung nachweisen, selbständig wissenschaftliche Forschung im humanwissenschaftlichen oder humanmedizinischen Bereich durchführen und dabei neue Erkenntnisse gewinnen zu können.

2. Die Dissertation kann thematisch aufbauend auf der humanmedizinischen Masterarbeit verfasst werden.

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