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CH-LU
§ 13 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Unkorrektheiten und Plagiat
Promotionsverfahren
§ 13 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Unkorrektheiten und Plagiat
1. Die Dissertation kann mit einer entsprechenden Software auf Unkorrektheiten und Plagiat überprüft werden.
2. Besteht die Dissertation ganz oder teilweise aus einem Plagiat oder einer anderen Unkorrektheit, gilt die Promotion als nicht bestanden.
3. Wird die Täuschung erst nach Promotionsabschluss entdeckt, kann der verliehene Titel wieder entzogen werden.
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Grundsatz und Titel
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