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546g CH-LU

§ 12 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) - Protokolle

Promotionsverfahren
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§ 12 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Humanmedizin (Dr. med.) · Protokolle

1. Über alle das Promotionsverfahren betreffenden Beschlüsse der Fakultätsversammlung und der Kommission Medizinische Wissenschaften ist ein Protokoll anzufertigen.

2. Promovierende haben das Recht, in die eigenen Prüfungsakten Einsicht zu nehmen.

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