§ 8 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) - Dissertation
§ 8 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) · Dissertation
1. Die Dissertation ist eine eigenständige Forschungsarbeit, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterführt. Sie soll den Nachweis vertiefter Fachkenntnisse und der Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsweise der oder des Promovierenden erbringen sowie in ihren Ergebnissen einen eigenständigen Forschungsbeitrag leisten.
2. Die Dissertation besteht in der Regel aus einer Sammlung von bereits publizierten oder zur Publikation geeigneten wissenschaftlichen Arbeiten (kumulative Dissertation). Bei einer kumulativen Dissertation können Publikationen mit Koautorinnen und Koautoren verfasst worden sein. In Ausnahmefällen kann die Dissertation aus einer Monografie bestehen. Die Details und Anforderungen an die Dissertation sind in einer Wegleitung geregelt.
3. Eine Arbeit, die von der Autorin oder dem Autor bereits an einer anderen Fakultät oder Hochschule für die Erlangung eines akademischen Grades verwendet worden ist, kann nicht als Dissertation eingereicht werden.
4. Die Dissertation ist in der Regel in englischer Sprache abzufassen. Der StuPA kann im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation die Abfassung in einer anderen Sprache gestatten.