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546f CH-LU

§ 6 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) - Dauer

Zulassung und Dauer
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§ 6 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) · Dauer

1. Das Promotionsstudium dauert in der Regel drei bis vier Jahre, maximal sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren.

2. Der StuPA entscheidet auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen über eine Verlängerung der maximalen Studiendauer.

3. Es besteht während der gesamten Dauer des Promotionsstudiums Immatrikulationspflicht.

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