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CH-LU
§ 2 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) - Fakultätsversammlung
Organe und Zuständigkeiten
§ 2 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) · Fakultätsversammlung
1. Die Fakultätsversammlung erlässt eine Wegleitung zu dieser Ordnung.
2. Sie beschliesst im Rahmen dieser Ordnung mit den Stimmen ihrer promovierten Mitglieder.
3. Sie kann Aufgaben im Rahmen dieser Ordnung an den Studien- und Prüfungsausschuss (StuPA) delegieren.
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Grundsatz
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