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CH-LU
§ 17 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) - Gesamtprädikat
Promotionsverfahren
§ 17 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) · Gesamtprädikat
1. Die Gesamtnote berechnet sich aus dem im Verhältnis 1:3 gewichteten Durchschnitt aus der Verteidigungsnote (Gewicht 1) und dem Durchschnitt der Gutachten (Gewicht 3). Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt exakt, das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2. Als Gesamtprädikat wird verliehen bei einem Notendurchschnitt von
a. 5,75-6,00: summa cum laude
b. 5,25-5,74: insigni cum laude
c. 4,75-5,24: magna cum laude
d. 4,25-4,74: cum laude
e. 4,00-4,24: rite
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Grundsatz
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