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546f CH-LU

§ 14 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) - Unkorrektheiten und Plagiat

Promotionsverfahren
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§ 14 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern für das Doktorat in Gesundheitswissenschaften (Dr. sc.) · Unkorrektheiten und Plagiat

1. Promotionsarbeiten können mit einer entsprechenden Software auf Unkorrektheiten und Plagiat überprüft werden.

2. Besteht die Dissertation ganz oder teilweise aus einem Plagiat oder einer anderen Unkorrektheit, gilt die Promotion als nicht bestanden.

3. Wird die Täuschung erst nach Beendigung des Promotionsverfahrens entdeckt, kann der verliehene Titel wieder entzogen werden.

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