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546d CH-LU

§ 8 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich - Befristung

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§ 8 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich · Befristung

1. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2031 befristet.

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