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CH-LU
§ 7 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich - Rechtsmittel
§ 7 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich · Rechtsmittel
1. Gegen Entscheide im Zusammenhang mit dieser Verordnung kann nach den Bestimmungen des Gesetzes über die universitäre Hochschulbildung und des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 beim Bildungs- und Kulturdepartement Beschwerde geführt werden.