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546d CH-LU

§ 6 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich - Bestätigung der Studienplatzannahme

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§ 6 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich · Bestätigung der Studienplatzannahme

1. Studienanwärterinnen und -anwärter bestätigen die Annahme des Studienplatzes innert zehn Tagen nach Erhalt des Entscheides.

2. Bleibt die Bestätigung innert Frist aus, verfällt der Anspruch auf den zugeteilten Studienplatz.

3. Die frei gewordenen Studienplätze werden in der Reihenfolge gemäss § 3 den Studienanwärterinnen und -anwärtern zugeteilt, die noch keinen Studienplatz erhalten haben.

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