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546d CH-LU

§ 3 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich - Zuteilung der Studienplätze

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§ 3 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich · Zuteilung der Studienplätze

1. Die Studienplätze im ersten Studienjahr des Masterstudiengangs JMM-UniLU/UZH werden vorrangig den Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in Humanmedizin der Universität Zürich mit Schwerpunkt Luzerner Track zugeteilt, welche ihr Studium im Anschluss an ihr Bachelorstudium ohne Unterbruch fortsetzen möchten.

2. Verbleibende Studienplätze werden weiteren Studienanwärterinnen und -anwärtern in nachstehender Reihenfolge zugeteilt

1. Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in Humanmedizin der Universität Zürich mit Schwerpunkt Luzerner Track, die ihr Studium nach einem Unterbruch oder einer Exmatrikulation fortsetzen möchten,

2. Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in Humanmedizin der Universität Zürich ohne Schwerpunkt,

3. Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in Humanmedizin einer schweizerischen universitären Hochschule,

4. Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in Humanmedizin der Universität Zürich mit Schwerpunkt Chiropraktik,

5. Ärztinnen und Ärzten mit einem von der Medizinalberufekommission des Bundesamts für Gesundheit nicht anerkannten ausländischen Diplom,

6. Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in Humanmedizin einer ausländischen universitären Hochschule.

3. Innerhalb einer Gruppe werden die Studienplätze nach der Höhe aller Noten im Bachelorstudium zugeteilt. Bei gleich hohen Noten entscheidet die weitere Eignung der Studienanwärterinnen und -anwärter über die Zuteilung der Studienplätze. Die Universität Luzern legt die Kriterien fest.

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