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546d CH-LU

§ 1 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für den Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich (im Folgenden: JMM-UniLU/UZH), der an der Universität Luzern durchgeführt wird.

2. Sie regelt die Anzahl Studienplätze im Masterstudiengang JMM-UniLU/UZH und die Zuteilung der Studienplätze an Studienanwärterinnen und -anwärter ohne Bachelordiplom des Luzerner Tracks der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich.

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