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CH-LU
§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Zulassung zu Lehrveranstaltungen
Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Zulassung zu Lehrveranstaltungen
1. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann an den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrveranstaltungen oder zusätzliche Voraussetzungen gekoppelt sein.
2. Ein Masterstudienjahr muss mit allen vorgesehenen Leistungsüberprüfungen der Module erfolgreich absolviert werden. Erst dann ist der Übertritt ins folgende Studienjahr möglich.
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Geltungsbereich
§ 8 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich →