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546c CH-LU

§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Allgemeines

Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
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§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Allgemeines

1. Für die Zulassung zum Studium gelten die Bedingungen nach der Verordnung über die Zuteilung der Studienplätze im Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich.

2. Die Zulassung erfolgt im Bedarfsfall zudem anhand einer fachwissenschaftlichen Überprüfung des Bewerbungsdossiers (Äquivalenzprüfung).

3. Zum Studium wird nicht zugelassen, wer in derselben Studienrichtung an einer anderen Fakultät bzw. Hochschule des In- oder Auslandes wegen ungenügender Leistungen endgültig abgewiesen worden ist.

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