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CH-LU
§ 26 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Allgemeines
Wahlstudienjahr
§ 26 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Allgemeines
1. Im Wahlstudienjahr (WSJ) werden besonders die praktischen ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erlernt und vertieft. Die Studierenden üben eine ganztägige, praktische Tätigkeit als Unterassistentin bzw. Unterassistent in Spitälern, Arztpraxen, Instituten und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Aufsicht von für die Ausbildung verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten und Berücksichtigung der allgemeinen Ausbildungsziele aus.
2. Das WSJ ist in Übereinstimmung mit dieser StuPo, der Wegleitung sowie der zugehörigen Richtlinie zum WSJ zu absolvieren und in einem Logbuch zu dokumentieren.
3. Weitere Informationen zum WSJ werden in geeigneter Weise publiziert.
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Geltungsbereich
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