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546c CH-LU

§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Studienangebot, Studienbeginn und Regelstudiendauer

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Studienangebot, Studienbeginn und Regelstudiendauer

1. Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin und die Medizinische Fakultät der Universität Zürich bieten den Masterstudiengang JMM der Universitäten Luzern und Zürich an. Dieser vermittelt den Studierenden vertiefte fachliche Kenntnisse und Kompetenzen für die fachärztliche Weiterbildung.

2. Der Masterstudiengang beginnt jeweils einmal im Jahr zum Herbstsemester.

3. Der JMM umfasst 180 ECTS-Punkte und hat eine Regelstudiendauer von 6 Semestern.

4. Der Masterstudiengang ist grundsätzlich als Vollzeitstudium ausgestaltet.

5. Die Fakultätsversammlung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin erlässt die Wegleitung zur Studien- und Prüfungsordnung.

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