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546c CH-LU

§ 19 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Unkorrektes Verhalten bei Prüfungen

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§ 19 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Unkorrektes Verhalten bei Prüfungen

1. Es ist unzulässig, während einer Prüfung

a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen oder zu verwenden,

b. mit anderen Personen Informationen auszutauschen oder sie bei der Abfassung der Prüfung zu unterstützen,

c. in schriftlichen Prüfungen weiterzuschreiben, nachdem die Prüfungsaufsicht das Ende der Prüfungszeit erklärt hat,

d. * jedwede andere Täuschungsversuche zu unternehmen,

e. * die Ruhe im Prüfungsraum zu stören.

2. Des Weiteren gelten als unkorrekt

a. Nichterscheinen zu einem festgesetzten Prüfungstermin ohne vorherige schriftliche Entschuldigung. Als Entschuldigung werden nur Gründe akzeptiert, welche die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat.

b. Nicht oder nicht fristgerecht abgegebene schriftliche Arbeiten oder sonstige Leistungskontrollen.

3. Unkorrektheiten haben das Nichtbestehen der Studienleistung und die Vergabe der Note 1 zur Folge. Vorbehalten bleiben Sanktionen der Universität nach § 36 des Universitätsstatuts.

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