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546c CH-LU

§ 17 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Nachteilsausgleich

ECTS-Credits und Studienleistungen
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§ 17 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Nachteilsausgleich

1. Der Nachteilsausgleich soll Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten ermöglichen, das Studium unter angepassten Bedingungen und Prüfungen bzw. Studienleistungen chancengleich zu absolvieren.

2. Der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs hat schriftlich und dokumentiert an den Studien- und Prüfungsausschuss der Fakultät zu erfolgen. Dieser kann unter Angabe triftiger Gründe semesterweise nachteilsausgleichende Massnahmen gewähren.

3. Die Gewährung rückwirkender Massnahmen ist ausgeschlossen.

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