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CH-LU
§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen
ECTS-Credits und Studienleistungen
§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen
1. Bestandene Studienleistungen können nicht wiederholt werden.
2. Eine nicht bestandene Studienleistung kann zweimal wiederholt werden.
3. Bei Nichtbestehen eines Versuchs muss die Kandidatin oder der Kandidat zum nächstmöglichen Termin zu einer Wiederholungsprüfung antreten. Es besteht kein Anspruch auf eine unmittelbare Wiederholung.
4. Falls eine Lehrveranstaltung nicht noch einmal angeboten wird, kann sie durch eine äquivalente Studienleistung einer anderen Lehrveranstaltung ersetzt werden.
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Geltungsbereich
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich →