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546c CH-LU

§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Bewertungen

ECTS-Credits und Studienleistungen
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§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Bewertungen

1. Mehrere Lehrveranstaltungen eines Moduls können zusammen bewertet werden.

2. Ein Modul gilt als bestanden, wenn alle dem Modul zugeordneten Studienleistungen bestanden sind.

3. Studienleistungen von benoteten Modulen werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet. Bei benoteten Lehrveranstaltungen ist eine Gesamtnote für die erbrachten Leistungen zu vergeben.

4. Eine Note unter 4.0 ist eine ungenügende Note.

5. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: ausgezeichnet

5.5: sehr gut

5: gut

4.5: befriedigend

4: genügend

3.5: mangelhaft

3: schlecht

2.5: schlecht bis sehr schlecht

2: sehr schlecht

1.5: sehr schlecht bis unbrauchbar

1: unbrauchbar bzw. unlauteres Prüfungsverhalten.

6. Studienleistungen von unbenoteten Modulen werden mit der Wertung «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.

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