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CH-LU
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Prüfungsmodalitäten
ECTS-Credits und Studienleistungen
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Prüfungsmodalitäten
1. Prüfungsart, Prüfungstermin und Prüfungsdauer sowie die genaue Durchführung der Anmeldeverfahren zu Prüfungsmodulen wird in geeigneter Weise kommuniziert.
2. Die Bestehensvoraussetzungen von nicht benoteten Modulen sowie allfälligen Bedingungen, unter denen ungenügende Studienleistungen überarbeitet werden können, werden durch die Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls kommuniziert.
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Geltungsbereich
§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich →