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546c CH-LU

§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich - Erwerb und Zuteilung von ECTS-Punkten

ECTS-Credits und Studienleistungen
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§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master» an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern und an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich · Erwerb und Zuteilung von ECTS-Punkten

1. ECTS-Punkte werden aufgrund erfolgreich erbrachter Studienleistungen erworben, insbesondere durch

a. schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen,

b. schriftliche Arbeiten,

c. dokumentierte aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen,

d. dokumentierte praktische Arbeiten,

e. Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen,

f. belegte tutorielle Tätigkeiten,

g. Referate,

h. Überprüfung klinischer Fähigkeiten und Fertigkeiten in klinischen Kursen,

i. Studienleistungen im Rahmen von E-Learning-Veranstaltungen,

j. problemorientiertes Lernen (POL),

k. arbeitsplatzbasierte Assessments.

2. Die Zuteilung von ECTS-Punkten auf die einzelnen Module (inklusive Masterarbeit) ist in der Wegleitung des Studiengangs festgehalten.

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