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CH-LU
§ 8 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Fakultätsversammlung
Organe und Zuständigkeiten
§ 8 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Fakultätsversammlung
1. Die Fakultätsversammlung erlässt die Wegleitungen zu dieser Studien- und Prüfungsordnung.
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Gegenstand
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