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546b CH-LU

§ 8 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Fakultätsversammlung

Organe und Zuständigkeiten
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§ 8 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Fakultätsversammlung

1. Die Fakultätsversammlung erlässt die Wegleitungen zu dieser Studien- und Prüfungsordnung.

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