546b
CH-LU
§ 44 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Aufhebung eines Erlasses
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 44 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor of Science in Gesundheitswissenschaften der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern vom 6. Juli 2020 wird aufgehoben.
2. Für den Bachelorstudiengang BSc Gesundheitswissenschaften gelten ausschliesslich die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung.
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Gegenstand
§ 45 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern →