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546b CH-LU

§ 40 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Diplom und Diplomzusatz

Studienabschluss
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§ 40 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Diplom und Diplomzusatz

1. Das Diplom bestätigt den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Studiengangs. Es enthält die Bezeichnung des Studiengangs, den erworbenen Grad, die Anzahl ECTS-Punkte, den gewählten Major beim Abschluss des MSc Health Sciences, die Gesamtnote und das verliehene Prädikat.

2. Mit dem Diplom erhält die Absolventin oder der Absolvent einen Diplomzusatz und einen Leistungsnachweis ausgestellt. Diese enthalten detaillierte Angaben zum absolvierten Studium und zu den erzielten Einzelbewertungen aller Studienleistungen.

3. Das Diplom wird von der Dekanin oder vom Dekan unterzeichnet. Die Namen der Diplomierten werden veröffentlicht.

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