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546b CH-LU

§ 39 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Prädikate

Studienabschluss
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§ 39 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Prädikate

1. Den Noten werden folgende Prädikate zugeordnet

a. bei einem Durchschnitt von 5,75-6,00: summa cum laude,

b. bei einem Durchschnitt von 5,25-5,74: insigni cum laude,

c. bei einem Durchschnitt von 4,75-5,24: magna cum laude,

d. bei einem Durchschnitt von 4,25-4,74: cum laude,

e. bei einem Durchschnitt von 4,00-4,24: rite.

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