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CH-LU
§ 35 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
Bachelor- und Masterarbeit
§ 35 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
1. Die Begutachtung und die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten erfolgen durch eine Professorin oder einen Professor oder eine promovierte Dozentin oder einen promovierten Dozenten der Fakultät.
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Gegenstand
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