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546b CH-LU

§ 35 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten

Bachelor- und Masterarbeit
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§ 35 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten

1. Die Begutachtung und die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten erfolgen durch eine Professorin oder einen Professor oder eine promovierte Dozentin oder einen promovierten Dozenten der Fakultät.

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