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§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Voraussetzungen
Bachelor- und Masterarbeit
§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Voraussetzungen
1. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Bachelor- bzw. Masterarbeit sind in den entsprechenden Wegleitungen geregelt.
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Gegenstand
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