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CH-LU
§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Ergänzende Nebenfachstudien
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Ergänzende Nebenfachstudien
1. Zur Ergänzung von Studienprogrammen anderer Fakultäten können an der Fakultät Nebenfachstudien absolviert werden.
2. Ein Nebenfachstudium umfasst 30 oder 60 ECTS-Punkte.
3. Details zu Nebenfachstudien sind in entsprechenden Wegleitungen geregelt.
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Gegenstand
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