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546b CH-LU

§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Ergänzende Nebenfachstudien

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Ergänzende Nebenfachstudien

1. Zur Ergänzung von Studienprogrammen anderer Fakultäten können an der Fakultät Nebenfachstudien absolviert werden.

2. Ein Nebenfachstudium umfasst 30 oder 60 ECTS-Punkte.

3. Details zu Nebenfachstudien sind in entsprechenden Wegleitungen geregelt.

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