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CH-LU
§ 27 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Prüfungsmodalitäten
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 27 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Prüfungsmodalitäten
1. Prüfungssessionen finden zweimal jährlich statt, in der Regel nach Abschluss der Lehrveranstaltungen. Die Daten werden rechtzeitig veröffentlicht.
2. Die Wegleitungen können die Zusammenfassung der Inhalte mehrerer Lehrveranstaltungen zu einer Prüfung vorsehen.
3. Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekannt gegeben.
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Gegenstand
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