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546b CH-LU

§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Bewertungen

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Bewertungen

1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet. Einzelne Studienleistungen können mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet werden.

2. Eine Note unter 4 ist eine ungenügende Note.

3. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: hervorragend

5,5: sehr gut

5: gut

4,5: befriedigend

4: genügend

3,5: mangelhaft

3: schlecht

2,5: schlecht bis sehr schlecht

2: sehr schlecht

1,5: sehr schlecht bis unbrauchbar

1: unbrauchbar bzw. unlauteres Prüfungsverhalten

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