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CH-LU
§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Bewertungen
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Bewertungen
1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet. Einzelne Studienleistungen können mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet werden.
2. Eine Note unter 4 ist eine ungenügende Note.
3. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
6: hervorragend
5,5: sehr gut
5: gut
4,5: befriedigend
4: genügend
3,5: mangelhaft
3: schlecht
2,5: schlecht bis sehr schlecht
2: sehr schlecht
1,5: sehr schlecht bis unbrauchbar
1: unbrauchbar bzw. unlauteres Prüfungsverhalten
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Gegenstand
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