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546b CH-LU

§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Leistungsnachweise

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Leistungsnachweise

1. Studierende erhalten für alle erbrachten Studienleistungen einen Leistungsnachweis.

2. Leistungsnachweise enthalten den Titel der Lehrveranstaltung oder die Art der Studienleistung, die Anzahl der ECTS-Punkte sowie die Wertung.

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