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CH-LU
§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Leistungsnachweise
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Leistungsnachweise
1. Studierende erhalten für alle erbrachten Studienleistungen einen Leistungsnachweis.
2. Leistungsnachweise enthalten den Titel der Lehrveranstaltung oder die Art der Studienleistung, die Anzahl der ECTS-Punkte sowie die Wertung.
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Gegenstand
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