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546b CH-LU

§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Zusammenfassung von Lehrveranstaltungen in Modulen

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Zusammenfassung von Lehrveranstaltungen in Modulen

1. Lehrveranstaltungen können in Modulen zusammengefasst werden.

2. Ein Modul gilt als bestanden, wenn alle dem Modul zugeordneten Studienleistungen bestanden sind.

3. Mehrere Lehrveranstaltungen eines Moduls können zusammen geprüft werden.

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