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CH-LU
§ 20 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Zulassung zu Lehrveranstaltungen
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 20 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Zulassung zu Lehrveranstaltungen
1. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann an den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrveranstaltungen oder an zusätzliche Voraussetzungen gekoppelt sein. Details werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.
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Gegenstand
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